Der Tagessatz wird anhand unserer Leistungsabrechnung, welche wir jährlich an das Kantonale Sozialamt einreichen festgelegt. Die Leistungsabrechnung wird vom Sozialamt überprüft und danach wird der Tagessatz bestätigt. Eine detaillierte Aufschlüsslung von diesem Tagessatz gibt es nicht, da wir die Methode P (Pauschale) verwenden für die Abrechnungen gemäss IVSE.
Bei Bewohnerinnen und Bewohnern welche IV beziehen, wird der Betrag zwischen Klienten und dem zuständigen Sozialamt gesplittet. Für den Anteil des Klienten/in kann Ergänzungsleistung beantragt werden.
Die Abklärung über die genauen Kostenübernahmen wird vor einem Eintritt mit der zuständigen Beistandschaft getätigt. Als Grundlage wird das Formular KÜG (Kostenübernahme Gesuch) verwendet. Das KÜG Formular wird von uns vor Eintritt an die Beistandschaft gesendet.
Verrechnet werden Anzahl Kalendertage, zu dem vom Sozialamt genehmigten, gesplitteten Tagestarif gemäss den IVSE-Richtlinien.